ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1    Geltung

Allen Geschäften mit DTS liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde.

§ 2    Inkasso

Die genannten Preise gelten jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste. Aus organisatorischen Gründen wird die Platzmiete
im Tennis + Squash Köhler von DTS für den Kunden an das Tennis + Squash Köhler weitergeleitet. Die Bezahlung der Stunde/-n wird
nach der ersten Stunde bar oder per Verrechnungsscheck fällig. Eine Überweisung auf u.a. Bankverbindung muss innerhalb von
10 Tagen nach Trainingsbeginn eingegangen sein. Im Verzugsfall wird der Einzelstundenpreis laut DTS-Preisliste geltend gemacht.

§ 3    Absagen

Bei Absagen von mehr als 48 Stunden vorher wird ein Nachspieltermin vereinbart (maximal ein Termin pro zehn Trainerstunden),
bei weniger als 48 Stunden entstehen die kompletten Trainingskosten (inkl. Platzgebühr). Bei Saisonbuchungen und einzelnen
Absagen in Kursen können keine Nachspieltermine vereinbart werden.

§ 4    Übertragungsmöglichkeit

Eine Möglichkeit der Übertragung der Trainerstunden an andere Personen (Ersatzspieler) besteht nach Absprache mit dem DTS-Büro.

§ 5    Witterungsbedingter Trainingsausfall

Bei witterungsbedingtem Trainingsausfall sind 50 % des vereinbarten Trainerhonorares zu entrichten.
Bei einer Ausweichmöglichkeit in die vereinseigene Halle  wird die Trainerstunde immer durchgeführt;
 alternativ findet theoretischer Unterricht, mentales Training, oder Konditionstraining statt.

Bei Absagen durch den Hallenbetreiber oder durch höhere Gewalt verursachte Schäden können keine Trainingstermine nachgeholt werden.

§ 6    Haftung

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für Ihre Kinder. Beanstandungen sind spätestens am 2. Tag nach dem Training schriftlich
mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als genehmigt und etwaige Mängelrügen sind ausgeschlossen.

§ 7    Aufsicht bei Kindern

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. DTS kann vor Beginn und nach dem Ende
des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen dafür Sorge tragen, ihr/-e Kind/-er
pünktlich zum Training zu bringen und anschließend pünktlich in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass der

Trainingsbereich nicht verlassen werden darf und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten ist.
Für das Verlassen des Trainingsbereiches übernimmt DTS keine Haftung.

§ 8    Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser „AGB“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die

übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist

durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst

nahe kommt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Als Gerichtsstand wird Ratingen vereinbart.

AGB Stand  September 2011