§ 1 Geltung
Allen Geschäften mit DTS liegen
die nachstehenden Bedingungen zugrunde.
§ 2 Inkasso
Die genannten Preise gelten
jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste.
im Tennis + Squash Köhler
nach der ersten Stunde bar oder per Verrechnungsscheck fällig. Eine Überweisung
auf u.a. Bankverbindung muss innerhalb von
10 Tagen nach Trainingsbeginn
§ 3 Absagen
Bei Absagen von mehr als 48
Stunden vorher wird ein Nachspieltermin vereinbart (maximal ein Termin pro zehn
Trainerstunden),
bei weniger als 48 Stunden entstehen die kompletten
Trainingskosten (inkl. Platzgebühr). Bei Saisonbuchungen und einzelnen
Absagen
in Kursen können keine Nachspieltermine vereinbart werden.
§ 4 Übertragungsmöglichkeit
Eine Möglichkeit der Übertragung
der Trainerstunden an andere Personen (Ersatzspieler) besteht nach Absprache mit dem DTS-Büro.
§ 5 Witterungsbedingter Trainingsausfall
Bei witterungsbedingtem
Trainingsausfall sind 50 % des vereinbarten Trainerhonorares zu entrichten.
Bei
einer Ausweichmöglichkeit in die vereinseigene Halle wird die Trainerstunde immer durchgeführt;
alternativ findet theoretischer Unterricht, mentales Training, oder
Konditionstraining statt.
Bei Absagen durch den
Hallenbetreiber oder durch höhere Gewalt verursachte Schäden können keine
Trainingstermine nachgeholt werden.
§ 6 Haftung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
mitzuteilen.
§
7 Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei
minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings.
des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen.
pünktlich zum Training zu bringen
und anschließend pünktlich in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder,
dass der
Trainingsbereich nicht verlassen werden darf und den Anweisungen des
Trainers Folge zu leisten ist.
Für das Verlassen des Trainingsbereiches
übernimmt DTS keine Haftung.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen
dieser „AGB“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die
übrigen Bestimmungen dieses
Vertrages hiervon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem
angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst
nahe kommt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Als Gerichtsstand wird Ratingen vereinbart.
AGB Stand September 2011